TRINKWASSERGEEIGNETE LEGIERUNGEN


Trinkwassergeeignete LegierungenTrinkwasser muss bis zum Wasserhahn den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Ab dem 01.12.2013 gilt ein neuer Grenzwert von 10 µg/l für Blei im Trinkwasser, wobei der Betrag aus den Trinkwasserarmaturen maximal 5 µg/l betragen darf.

Die vier Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, die Niederlande und das Vereinigte Königreich haben eine Zusammenarbeit bei der Prüfung zur hygienischen Eignung von Produkten vereinbart. Alle für Trinkwasseranwendungen geeigneten Kupferlegierungen sind in der sogenannten Hygieneliste zusammengestellt. Neue Legierungen, die die Anforderungen erfüllen, können jederzeit auf die Liste gesetzt werden.

Ab Ende 2015 dürfen nur noch Legierungen für Trinkwasseranwendungen in den Umlauf gebracht werden, die auf der Liste registriert sind.